AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen GRAFCUX-Werbegrafik.
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Unsere AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung sind Bestandteil aller von uns eingegangenen Vertragsbeziehungen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und unserer schriftlichen Bestätigung mit deren Inhalt.
1.2 Bindende Aufträge im Sinne von §145 BGB können schriftlich per Fax, Post und Mailversand oder mündlich erteilt werden. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragsnehmer schriftlich bestätigt und gezeichnet werden. Sie verpflichten den Auftragsnehmer nur zu dem in der Projektbeschreibung angegebenen Umfang. Mit seiner Unterschrift erkennt der Auftraggeber die AGB unter Verzicht von Geschäftsbedingungen anderen Inhaltes an. Diese werden durch andere Erklärungen nicht aufgehoben oder abgeändert, auch wenn wir nicht widersprechen.
1.3 Bei Aufträgen an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Angebote
2.1 Angebote werden in Euro angegeben und sind, wenn nicht anders erwähnt, Preise ohne Mehrwertsteuer ab Lager Altenwalde, exklusive Porto, Versicherung oder Verpackung. Die Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung. Sie behalten bei unveränderten Auftragsdaten im Regelfall 1 Monat ihre Gültigkeit.
2.2 Bei individuellen Kreativleistungen wird eine geschätzte Arbeitszeit in Stunden kalkuliert. Diese darf um max. 15 % unter- oder überschritten werden, ohne dass ein neues Angebot unterbreitet werden muss. Die Zeitdifferenz wird entsprechend dem gültigen Stundensatz verrechnet. Bei Abweichungen der Arbeitszeit über 15 % wird der Auftraggeber durch ein neues Angebot unterrichtet.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten, bei Zahlung durch Schecks oder Wechsel bis zu deren Einlösung, bleiben die Waren Eigentum des Auftragsnehmers. Für die hergestellten Waren und erbrachten Leistungen gilt die Holschuld des Auftraggebers.
3.2 Wird die Ware vor Bezahlung weiter veräußert, so gilt in diesem Fall die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten.
3.3 Pfändungen und jede Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechtes sind uns sofort mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinem Abnehmer die Vorbehaltsrechte anzuzeigen.
4. Urheber- und Nutzungsrecht
4.1 Unsere Kreativleistungen wie Ideen, Texte, Entwürfe, Muster, sowie Vorlagen zum Zwecke von Druckfreigaben unterliegen dem Urheberschutz. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ohne unsere Zustimmung ist untersagt. Die Bestimmungen des Urheberrechtes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen dem Auftragsnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff UrhG zu.
4.2 Alle Grafik- und Designaufträge sind Urheberwerkverträge, die dem Auftraggeber Nutzungsrecht an den Werkleistungen einräumt. An ihn wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Abweichungen hierzu, insbesondere die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte, bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Die einfachen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Das Urheberrecht und das Recht auf Vervielfältigung in jeglichem Verfahren verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt nur die erbrachte kreative Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum.
4.3 Gelieferte Vorlagen werden nicht auf Urheber-, Wettbewerbs-, Namens-, oder sonstigen Schutzrechten geprüft, sondern obliegen der Prüfung des Auftraggebers, der den Auftragsnehmer vor allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen hat. Der Auftraggeber ist für den Inhalt seines Angebotes selbst verantwortlich.
4.4 Der Auftragsnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung oder Änderungen der Urheberbezeichnung berechtigen zu Schadensersatz.
4.5 Wiederholungsnutzung (z. B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzung (z. B. für andere Produkte) bedürfen der Einwilligung des Auftragsnehmers.
4.6 In Urheberwerkverträgen besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragsnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4.7 Für den Fall eines Verstoßes gegen den Urheberrechtsschutz hat der Auftragsnehmer vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadenersatzes eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen des mit uns vereinbarten Auftragswertes an uns zu zahlen.
5. Vergütung
5.1 Die Vergütung hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung oder bei Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen.
5.2 Neukunden zahlen grundsätzlich per Nachnahme oder Vorkasse. Bei umfangreicheren Aufträgen oder Vorleistungen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten.
5.3 Die Kosten des Zahlungsverkehrs (auch Rückbuchung mangels Deckung oder Rücklastschriften) trägt der Auftraggeber.
5.4 Die Rechnungserstellung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums und kann durch eine neue Rechnung binnen 1 Monat nach dem ersten Rechnungsdatum berichtigt werden. Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ein. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Anlehnung an den aktuellen Bundesbankdiskontsatz zu vergüten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragsnehmer nicht zu weiteren Lieferungen verpflichtet, sondern kann für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Barzahlung vor Lieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5.5 Tritt ein Auftraggeber vor Auftragsbeendigung zurück, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen. Kostenpflichtige Entwürfe sind auch bei Nichtgefallen zu bezahlen.
5.6 Zusätzliche Sonderleistungen (Technische Nebenkosten, Reisekosten, Fotos, Proofs usw.) werden gesondert berechnet, wenn sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
6. Versand
Postzusendungen erfolgen in der Regel per Nachnahme auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Besondere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Beauftragung dritter Unternehmen für den Versand oder Weiterverarbeitung der Produkte ist für deren Tätigkeit eine Haftung vom Auftragsnehmer ausgeschlossen. Liefertermine sind Abgangstermine ab unserem Unternehmen. Für Verzögerungen auf dem Versandwege sind wir nicht haftbar. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
7. Gewährleistung, Beanstandung, Haftung
7.1 Voraussetzung sind präzise Angaben des Auftraggebers. Besondere Haftungsausschlüsse für Werbefolien siehe Pos. 9.1 u. 9.2, für Webseitengestaltungen Pos. 10.2–10.4 der AGB. Durch Unleserlichkeit oder Unvollständigkeit des Manuskripts verursachte Fehler oder fehlerhafte Datenträger werden nach der dafür benötigten Arbeitszeit und Auslagen berechnet. Es besteht keine Prüfungspflicht seitens des Auftragsnehmers. Korrekturabzüge sind daher vom Auftraggeber sorgfältig und unverzüglich zu prüfen. Hat der Auftraggeber keinen Proof, Andruck oder Korrekturabzug in Auftrag gegeben, so ist der Auftragsnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Fall nicht anerkannt, es sei denn, es bezieht sich auf Mängel, die für das Fehlen von Korrekturabzügen ohne jede Bedeutung sind. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
7.2 Beanstandungen der Stückzahl oder der Güte der Ware sind unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.
7.3 Gefertigte Vorlagen werden nur durch Unterschrift der Druckvorlage und deren Genehmigung durch den Auftraggeber weiterverarbeitet. Dieser muss die Richtigkeit der Vorlage und seine Genehmigung zur Weiterbearbeitung durch seine Unterschrift beurkunden.
7.4 Geringfügige Abweichung in der Beschaffenheit von Materialien, Papieren und Farben aller Herstellungsverfahren sind produktionsbedingt und können nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für sonstige Vorlagen (Digitalproof, Andruck) und dem Endprodukt.
7.5 Für nachweisbar vor Gefahrenübergang entstandene Mängel hat der Auftragsnehmer nach freiem Ermessen das Recht auf Nachbesserung oder auch Lieferung mangelfreier Ersatzware. Mängel eines Teiles der Ware berechtigt nicht die Beanstandung der Gesamtlieferung.
7.6 Andere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen. Dem Auftragsnehmer steht eine angemessene Nachfrist der Mängelbeseitigung zur Verfügung.
7.7 Zeitlich befristete Auftragserledigungen können mit Aufpreis berechnet werden. Sollte eine Auftragserledigung nicht innerhalb der vereinbarten Frist möglich sein, entfällt der Aufpreis, es sei denn, der Auftraggeber hat selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug gestanden. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Die Nichteinhaltung dieser Frist entbindet nicht vom Hauptauftrag, es sei denn, dies ist schriftlich gesondert festgelegt worden.
7.8 Eine Haftung für Beschädigungen oder Verlust der von Dritten übersandten Sachen, Daten oder Datenträgern ist ausgeschlossen, es sei denn ein Verschulden grober Fahrlässigkeit.
8. Datenspeicherung
Der Auftragsnehmer ist berechtigt, Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Die Speicherung der Daten über den Zeitpunkt der Abgabe des Endproduktes hinaus wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen Vergütung durchgeführt. Für den illegalen und gewaltsamen Zugriff auf diese Daten oder deren Verlust wird keine Haftung übernommen. Es bestehen für sämtliche vom Auftragnehmer gefertigten Dateien keine Herausgabe- oder Aufbewahrungspflicht.
9. Werbefolien
9.1 Die Oberfläche des mit Werbefolien zu beklebenden Gegenstandes muss dem Auftragnehmer sauber und frei von Wachs, Silikon, Öl, Fett usw. übergeben werden. Reinigungen des Objektes sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet. Aufgrund unterschiedlichster Oberflächen und Lacke wird bei der Montage von Folien keine Gewährleistung hinsichtlich dem Entfernen oder der Montage übernommen. Sollten keine exakten Platzierungsvorgaben vorliegen oder diese nicht einzuhalten sein, behalten wir uns die Platzierung an einer von uns als geeignet betrachteten Stelle und in einer geeigneten Ausführung vor. Wir haften nicht für Fehllieferungen, die durch unpräzise Maß- oder Farbvorgaben reklamiert werden.
9.2 Abweichungen in Material und Farbe müssen aus technischen Gründen vorbehalten sein, ebenso kleine Änderungen, vor allem, wenn sie aus satz- oder sonstigen technischen Gründen notwendig sind. Minimale Abweichungen der montierten Folien, sofern sie den optischen Eindruck nicht stören, können nicht bemängelt werden.
9.3 Der Trocknungsprozess montierter Folien dauert bis zu drei Tagen, dabei sollte die Temperatur des zu beklebenden Gegenstandes nicht unter +7 °C und nicht über +25 °C betragen. In dieser Zeit darf der Gegenstand weder gewaschen, poliert, gewachst, noch dürfen Deckfolien eigenständig entfernt werden. Notfalls sind Folien vom Auftraggeber auf Festigkeit zu prüfen und bei Bedarf nochmals durch Andrücken zu befestigen.
10. Webseitengestaltung
10.1 Administration
Mit seiner Unterschrift überträgt der Auftraggeber Administrationsrechte und zukünftige Datenpflege an den Auftragsnehmer als Webmaster. Die Administrationsrechte können kostenpflichtig abgetreten werden. Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, obliegen die Administrationsrechte und das Copyright bis zu deren Löschung beim Auftragsnehmer, die Nutzungsrechte beim Auftraggeber. Kosten für eine Anmeldung und Einrichtung einer Domain sind als Teilzahlung innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Erst nach Eingang der Teilzahlung werden weitere Arbeiten an der Webpräsenz durchgeführt. Sollte der Auftraggeber vom Vertragsverhältnis innerhalb von 6 Monaten, ohne dass Erstellungskosten angefallen sind, zurücktreten oder die für die Erstellung erforderlichen Unterlagen nicht liefern, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Einrichtungskosten, da es sich um den Arbeitsaufwand eines abgeschlossenen Erstellungsabschnittes handelt.
10.2 Leistungsbeschreibung
Grundlage für die Erstellung von Webseiten ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragsnehmer aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Zusätzliche Sonderleistungen (Technische Nebenkosten, Reisekosten, Fotos usw.) werden gesondert berechnet, wenn sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
10.3 Mängel
Die erstellten Webseiten bedürfen bei Übernahme durch den Auftraggeber einer Abnahmeprüfung. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der genehmigten Projektbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragsnehmer innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt schriftlich zu melden, der um fristgerechte Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, so ist nach deren Behebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegebenen Frist, gelten die Webseiten als abgenommen. In Urheberwerkverträgen wie Webdesign besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen und stellen keinen Mangel dar. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragsnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen.
10.4 Kompatibilität
Es kann keine Garantie übernommen werden, dass eine Homepage mit den verschiedenen Browsern immer gleich dargestellt wird. Es wird weder eine Gewähr übernommen, ob Webseitenanmeldungen durch Suchmaschinenbetreiber akzeptiert und gelistet bzw. im Ranking behandelt werden.
11. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist ausschließlich Cuxhaven. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Cuxhaven, Juli 2026